2.8. Anstand - Sitten und Manieren bei Hofe |
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"Unsere Manieren unterscheiden uns vom Tier - und wer hätte dies nötiger als der Hof der Nacht?"
(Gräfin Ysadora, Älteste des Hauses Chimaera)
"Vulgär ist immer das Benehmen anderer."
(Oscar Wilde)
Im Jahr der Umkehr entschloss sich ein Kreis von traditionalistischen Ältesten einige Grundsätze schriftlich niederzulegen, die als Anleitung für die Umgangsformen und Gebräuche am Hof der Nacht betrachtet werden. Diese Regeln gelten als Grundlage für angemessenes Benehmen bei Zusammenkünften und verstehen sich als Anknüpfung an die "guten, alten Zeiten höfischer Etikette" und des respektvollen Umgangs miteinander.
Codex Regia
1. Von den Sterblichen
Geprägte genießen bei Hofe keinen besonderen Schutz, es sei denn, die Gastgeber einer Zusammenkunft erklären dies oder einer der Anwesenden von Geblüt stellt einen Geprägten unter seinen Schutz. Alle Sterblichen haben sich stets höflich gegenüber jenen von Geblüt zu betragen und ihnen angemessenen Respekt zu zollen.
2. Von den Ältesten
Die Würde der Ältesten ist unantastbar. Es ziemt sich nicht für das jüngere Blut eine der dunklen Gaben gegen einen Ältesten zu richten oder das Wort in unangemessener Weise gegen einen Ältesten zu erheben.
3. Von der Gastpflicht
Gäste schulden ihrem Gastgeber Respekt, solange sie sich auf seinem Boden aufhalten. Niemandem ist es erlaubt, sich gegen seine Regeln aufzulehnen.
4. Von der Bekleidung
Bei Zusammenkünften des Hofes ist dem Anlass entsprechende Bekleidung zu tragen. Den Vorgaben des Gastgebers ist dabei Folge zu leisten.
5. Von der Begrüßung
Der Gastgeber soll seine Gäste angemessen begrüßen. Wie er dies tut, bleibt ihm überlassen.
6. Von der Verabschiedung
Es ist angemessen, sich vom Gastgeber zu verabschieden. Ist er nicht auffindbar, so ist zu warten, bis er wieder eintrifft. Ist er in ein Gespräch vertieft, so ist in angemessener Distanz zur Unterhaltung zu warten. Die Unterhaltung darf nicht gestört werden. Gibt es mehrere Gastgeber, so ist die Verabschiedung an alle Gastgeber zu richten.
7. Von den Gastgeschenken
Es ist dem Gast überlassen, dem Gastgeber ein Geschenk zu überreichen. Wird ein Geschenk überreicht, so ist dies dem Anlass angemessen zu wählen. Der Gastgeber soll das Geschenk wohlwollend prüfen und seine Dankbarkeit darüber ausdrücken. |
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Datum: |
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03.11.2015 |
Autor: |
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Mercurius |
Abrufe: |
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2005 |
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