Autor |
|
|
Regelerweiterung - Den Todesschlaf bringen |
19.10.2009 - 08:17 |
|
|
Mitglied seit 25.02.2004 |
Forenlegende |
Administrator
|
Forenbeiträge: |
5956 |
|
|
Dies ist eine offizielle und ab sofort geltende Erweiterung und Ergänzung der Regeln des TdV, die zunächst für eine gewisse Zeit im Spiel im Rahmen der "Nächte der Prüfung" getestet wird.
Den Todesschlaf bringen
Wenn mindestens drei Vampire in einem gleichzeitigen Akt, der nicht gestört und nicht durch beispielsweise eine Gabenanwendung unterbrochen werden darf, einen Vampir vollkommen leertrinken und dabei je zwei MS einsetzen, wird das Opfer in einen Zustand der Schwäche versetzt, der sofern man nichts dagegen unternimmt, mit dem nächsten Sonnenaufgang zum dauerhaften Todesschlaf führt.
Am Hof der Nacht wird dieser Vorgang manchmal auch euphemistisch "Morpheusbiss" genannt.
Regeltechnisches:
Das Leertrinken des Vampirs muss angemessen lang ausgespielt und in einer Szene dargestellt werden und dauert ungefähr solange wie das Leertrinken eines Sterblichen. Die mystische Stärke muss zu Beginn des Vorgangs eingesetzt werden. Wird das Leertrinken zum Beispiel durch eine Gabenanwendung abgebrochen, verfällt die eingesetzte mystische Stärke entsprechend.
Anschließend fällt das blutleere Opfer zunächst in einen Dämmerzustand, ist bewegungs- und handlungsunfähig, wehrlos, aber bei Bewusstsein und in der Lage zu trinken, sofern ihm Blut dargeboten wird. Das Opfer kann noch Flüstern oder Röcheln und seine Umgebung wie durch einen Nebel wahrnehmen.
Die mystische Stärke des Opfers fällt auf 0 und es ist in dieser Nacht nicht mehr in der Lage mystische Stärke und Gaben einzusetzen, selbst dann nicht, wenn es seine mystische Stärke regenerieren sollte. Allerdings funktionieren Vorteile, Schwächen und andere Kräfte weiter.
Wenn dem Vampir in diesem Zustand Blut eines Vampirs zugeführt wird, kann er sich wieder erholen und aus dem Dämmerzustand erwachen. Der leergetrunkene Vampir ist sehr hungrig und unkontrolliert. Er wird seinen Spender leer trinken, sofern er die Möglichkeit dazu hat und nicht daran gehindert wird.
Sollten Dritte ihn beim Trinken zurückhalten, so unterliegt er auch weiterhin den Regeln für aktiven Bluthunger (siehe Buch der Regeln 2.4). Er wird auf Reize wie zum Beispiel Blutgeruch entsprechend reagieren. Er muss dann von Dritten zurückgehalten werden, da er sich selbst nicht davon abhalten kann ein Opfer beim Trinken zu töten.
Sofern der Vampir nicht bis zum Morgengrauen aus seinem Dämmerzustand geholt wird, fällt er endgültig in den dauerhaften Todesschlaf (gelegentlich auch Starre genannt, vgl. Glossar und BdW 1.4 Ziffer 5), aus dem er nur noch durch das Blut eines anderen Vampirs erlöst werden kann.
Fällt ein Vampir auf diese Weise unfreiwillig in den dauerhaften Todesschlaf so verliert er eine Stufe seines Seelenwertes und erhält entsprechend eine weitere Seelennarbe. Dies spiegelt den schleichenden Verfall wieder, der durch den Zustand des Todesschlafs ausgelöst wird.
Der Beitrag wurde 6 mal editiert, zuletzt von Mercurius am 11.01.2016 - 14:53.
|
|
|
|
Ergänzung zu Schlaf und Trance |
23.05.2013 - 09:21 |
|
|
Mitglied seit 25.02.2004 |
Forenlegende |
Administrator
|
Forenbeiträge: |
5956 |
|
|
Dies ist eine ergänzende Klarifikation zum "Todesschlaf bringen".
Der Akt des Leertrinkens durch die Vampire zählt immer als ein gewaltsamer Akt im Sinne der Regeln für Gabenanwendung.
Das bedeutet, dass er die Wirkung von minderen Gaben wie "Schlaf" und "Trance" unterbricht. Dies gilt auch analog für alle entsprechenden geheimen Gaben, deren "beeinträchtigende" Wirkung durch diesen gewaltsamen Akt unterbrochen wird.
Der Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Mercurius am 23.05.2013 - 09:22.
|
|
|
|
Ergänzung zum Todesschlaf |
11.01.2016 - 14:56 |
|
|
Mitglied seit 25.02.2004 |
Forenlegende |
Administrator
|
Forenbeiträge: |
5956 |
|
|
Dies ist eine offizielle Änderung zu der bisherigen Regel für den Todesschlaf.
Um jemanden davor zu bewahren vom Dämmerzustand in den Todesschlaf überzugehen, muss dem Opfer das Blut eines Vampirs zugeführt werden. Das Blut von Sterblichen reicht zu diesen Zwecken nicht.
Alle anderen Regelungen zum Zustand des Vampirs bleiben dadurch unberührt.
Der Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Mercurius am 11.01.2016 - 14:56.
|
|
|