Autor |
|
|
FAQ - Hauszugehörigkeit |
20.02.2005 - 12:48 |
|
|
Mitglied seit 25.02.2004 |
Forenlegende |
Administrator
|
Forenbeiträge: |
5956 |
|
|
Wenn ich eine höhere Gabe anwende, wer ist dann genau Angehöriger meines Hauses?
Im engeren Sinne der Regeln ist jemand dann Angehöriger eines Hauses, wenn er einen Bluteid geleistet hat (im Falle eines Vampirs) oder von einem Angehörigen des jeweiligen Hauses den dunklen Kuss empfangen hat.
Höhere Gaben, die nur auf Angehörige des eigenen Hauses wirken, können nur auf Ziele angewandt werden, die einen Bluteid auf den Ältesten (das Haus) geleitet haben oder direkt den dunklen Kuss von einem Familienangehörigen erhalten haben. Dies gilt für Vampire.
Bei Erwählten ist der Akt der Erwählung das entscheidende Kriterium. Wurde jemand erwählt, ist er Angehöriger des Hauses.
Der Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Mercurius am 04.01.2006 - 08:52.
|
|
|
|
Verlassen eines Hauses |
29.09.2005 - 07:50 |
|
|
Mitglied seit 25.02.2004 |
Forenlegende |
Administrator
|
Forenbeiträge: |
5956 |
|
|
Kann ich als Vampir einfach mein Haus verlassen?
Ja. Man kann sich einfach, quasi durch "einseitiges, willentliches Entschliessen" von seinem Haus abwenden und "lossagen". Dadurch wird die mystische Verbindung aufgehoben und man wird zum Einzelgänger.
Die Geheime Gabe, sowie Vorteile und Nachteile gehen dabei verloren - man ist nicht mehr Teil des Hauses.
Diese Lossagung kann nicht einfach wieder rückgängig gemacht werden, dazu müßte erneut ein Bluteid auf den Ältesten geleistet werden. Dies gilt so natürlich nur für Vampire.
Der Beitrag wurde 2 mal editiert, zuletzt von Mercurius am 04.01.2006 - 08:53.
|
|
|
|
Verstossen durch den Ältesten |
29.09.2005 - 07:53 |
|
|
Mitglied seit 25.02.2004 |
Forenlegende |
Administrator
|
Forenbeiträge: |
5956 |
|
|
Kann ein Ältester einen Vampir seines Hauses "Hinauswerfen"?
Ja. EIn Ältester kann sich entschliessen, einen Angehörigen seines Hauses "zu verstossen". Die mystische Verbindung wird dadurch aufgehoben und der "Hinausgeworfene" wird zum Einzelgänger (im Falle von Vampiren).
Die Geheime Gabe, sowie Vorteile und Nachteile gehen dabei verloren - der Verstossene ist nicht mehr Teil des Hauses.
Diese Lossagung kann nicht einfach wieder rückgängig gemacht werden, dazu müßte erneut ein Bluteid auf den Ältesten geleistet werden.
Der Beitrag wurde 1 mal editiert, zuletzt von Mercurius am 04.01.2006 - 08:54.
|
|
|